CDU Kreisverband Mettmann
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CDU-Kreistagsfraktion: Ausbau der L 239 darf nicht weiter verzögert werden

Nachdem die rot-grüne Landesregierung trotz der Entscheidung des OVG Münster vom 04. 11. 2010, mit der das Planungsrecht für die ursprüngliche Planung bestätigt wurde, den Ausbau der L 239 sträflich vernachlässigt hat, und auch die Bezirksregierung bis heute über zwei Widersprüche nicht entschieden hat, beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW nun, die bestehende Brücke über den Schwarzbach zu sanieren.
„Diese ist aufgrund der jahrzehntelangen Verzögerung derart marode, so dass eine Erneuerung unumgänglich ist“, so der Fraktionsvorsitzende Klaus-Dieter Völker.
Dass damit von Seiten des Landes die ursprüngliche Planung dieser Landesstraße auf einer neuen Trasse beerdigt wird, liegt auf der Hand. Klaus-Dieter Völker weiter: „Wie will man dem Steuerzahler denn vermitteln, dass die alte Brücke erneuert und anschließend das Neubauvorhaben auf einer neuen Trasse ebenfalls mit einem kostenträchtigen Brückenbauwerk durchgeführt wird?“ Aus Sicht der Union muss daher auf Grund der Bedeutung der Landstraße 239 als Verbindung zwischen der Kreisstadt und der größten Stadt des Kreises und auf Grund des nicht hinnehmbaren Zustands der Landstraße jetzt eine grundlegend neue Planung vorgenommen werden. „Als erster Schritt hat der Landesbetrieb auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts den im Kreis Mettmann nicht umstrittenen Bauabschnitt zwischen dem Ende der Ausbaustrecke und In den Weiden auszuführen.
Für den restlichen Straßenabschnitt muss so schnell wie möglich ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden“, so der Fraktionsvorsitzende abschließend.
Diese Forderungen stellt die CDU-Kreistagsfraktion im Rahmen eines Antrags in der Sitzung des Kreistags am kommenden Montag.