Unionsfrauen bewirken Veränderungen – ein Blick zurück und nach vorn
Als mitgliederstärkste Vereinigung der CDU mit rund 100.000 Mitgliedern nimmt sie Einfluss, trifft Entscheidungen und bewirkt Veränderungen.
Die Bemühungen der Unionsfrauen zur Gleichstellung der Frau und zum Familienrecht finden früh ihren Niederschlag in der Einführung der Witwenrente (1949), im Mutterschutzgesetz (1952), in der Einführung des Kindergeldes (1955) oder im Verbot von Frauenlohngruppen (1957). Aber auch das erste Gleichberechtigungsgesetz von 1957, das u.a. das Letztentscheidungsrecht des Mannes in Familienangelegenheiten und sein Kündigungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber der Frau streicht, trägt die Handschrift der CDU-Frauen.
Mit den Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Teilzeitarbeit und Jobsharing, beruflicher Wiedereinstieg oder Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung geben die CDU-Frauen in den 70er Jahren eine Antwort auf den Wandel des Frauenbildes in Familie und Gesellschaft.
Auf Initiative der Frauenvereinigung wird 1973 die Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages eingerichtet, die den Auftrag erhält, Vorschläge zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau in Staat und Gesellschaft zu erarbeiten.
So heißt es 1985:
Die CDU setzt [auf] den Begriff Partnerschaft, der es Mann und Frau erlaubt, sich frei nach den eigenen Fähigkeiten und innerhalb der gesellschaftlichen Möglichkeiten zu entfalten. […] Das Prinzip der Partnerschaft ist für die CDU durchgehend gestaltetes Prinzip in der Gesellschafts-, in der Wirtschafts- und Außenpolitik.
In der Verfassungsreform von 1994 kommt der Gesetzgeber dieser Forderung nach. Artikel 3 des Grundgesetzes wird um den Zusatz ergänzt, dass der Staat die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ fördert und „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ hinwirkt.
In den 90er Jahren werden zahlreiche Gesetze verabschiedet, die die Gleichberechtigung voranbringen und die zu einem großen Teil dem Engagement der Unionsfrauen zu verdanken sind, wie die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung oder der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem 3. Lebensjahr
1997 wird die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt, und die Gesetze gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen Frauenhandel werden verschärft.
Auch auf Landesebene treibt die FU seit Jahrzehnten Vorhaben zum Gewaltschutz, aber auch zur Frauenerwerbstätigkeit voran.
Und auf der europäischen Ebene haben die christdemokratisch-konservativen Frauen maßgeblich Einfluss genommen, so in den letzten 15 Jahren besonders in Bereich der beruflichen Partizipation und des Gewaltschutzes.
Der Vorschlag für die „Women on Boards“-Richtlinie (2012) fand in der 2022 verabschiedete EU-Richtlinie über Frauen in Unternehmensvorständen seinen Niederschlag.
Die Kernforderungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung und zu EU-weiten Maßnahmen gegen Gewalt flossen später in EU-Strategien und Gesetzgebung ein, wie es bereits auf Bundes- und Landesebene erfolgt war.
So wurde 2024 nach vielen Initiativen erstmals eine umfassende Richtlinie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, das viele Forderungen aus den EPP-Women-Programmen aufgriff, verabschiedet.
„Unsere Politik ist klar - jegliche Form von Benachteiligung, Gewalt und Unterdrückung ist inakzeptabel - ob sichtbar oder verborgen.“ so die Kreisvorsitzende Dr. Gisela Grabow.
Das liegt uns am Herzen: Maßnahmen gegen Gewalt– einschließlich häuslicher, digitaler und politischer Gewalt – sowie gleiche Chancen für Frauen in Führungspositionen, Wirtschaft und Politik und die Schließung der Lohn- und Rentenlücke. Gleichzeitig sollen bessere Kinderbetreuung, flexible Arbeitsmodelle sowie eine gezielte Förderung von Frauen in MINT-Bereichen, Digitalisierung und Innovation die wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe stärken.