CDU Kreisverband Mettmann
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Martin Sträßer MdL: „Vollständige Übernahme der Anliegerbeiträge sofort und Konzept zur Abschaffung der Beiträge nach der Wahl“

Die Fraktionen von CDU und FDP im Landtag haben gestern einen Antrag „Wir schaffen Klarheit bei Straßenausbaubeiträgen“ beschlossen.

Dazu erklärt der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer:

„Der Antrag trägt hoffentlich zur Beruhigung in der aufgeregten und nicht immer sachlich geführten Debatte im Wahlkampf bei. Er sorgt zunächst für eine vollständige Entlastung der Anlieger von Straßenausbaubeiträgen aus vorhandenen Haushaltsmitteln. Er weist aber ganz bewusst auch über den Wahltermin hinaus und verfolgt das Ziel einer langfristig tragbaren Lösung. Diese kann nur in Abstimmung mit den Kommunen erfolgen, die für diese Straßen allein verantwortlich sind.“

Bereits am 1. Januar 2020 hatten CDU und FDP im Landtag das 51 Jahre lang unveränderte Kommunalabgabengesetz (KAG) durch ein landeseigenes Förderprogramm bürgerfreundlich ausgestaltet. Neben Informationspflichten der Städte und Gemeinden hatten Härtefallregelungen, erleichterte Ratenzahlungen und insbesondere die hälftige Übernahme der fälligen Straßenausbaubeiträge durch unser Förderprogramm bereits zu einer erheblichen Entlastung der Anlieger geführt.

„Oft wurden völlig unrealistische Summen genannt und damit bei Anliegern Ängste geschürt,“ kritisiert Sträßer. So habe noch in der Samstagsausgabe einer Lokalzeitung gestanden, für den Besitzer eines Einfamilienhauses könnten die Beiträge zwischen einigen Hundert und mehreren Zehntausend Euro schwanken. Sträßer: „Ich kenne keinen einzigen Beitrag mit dieser maximalen Höhe – weder vor Ort noch anderswo. Und auch von den Kritikern ist mir kein einziger konkreter Fall genannt worden.“

Die jetzt beschlossene vollständige Übernahme der Beiträge sei möglich geworden, weil die bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel mehr als ausreichend waren. Für Maßnahmen aufgrund bestehender Straßen- und Wegepläne können deshalb die Beiträge – auch rückwirkend – vollständig übernommen werden. Spätestens bis zum 30. Juni soll dann gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Konzept erarbeitet werden, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land zukünftig entfallen kann.

Sträßer: „Ich finde es gut, dass dieses ebenso sensible wie komplexe Thema jetzt aus den Vereinfachungen im Wahlkampf herausgehalten werden kann.“