CDU im Kreis Mettmann kritisiert geplantes Landesnaturschutzgesetz
„Das geplante rot-grüne Landesnaturschutzgesetz gefährdet den kooperativen Naturschutz durch zusätzliche Vorschriften, Bürokratie und Gängelung“, das ist das Fazit der Umweltpolitiker im Kreis Mettmann. Am vergangenen Montag trafen sich die Unionmitglieder des Kreisumweltausschusses und des Kreisagrarausschusses.
„Der Gesetzentwurf ist von einem tiefen Misstrauen gegenüber Kreisverwaltung, Bürgern und Landwirten geprägt“, so Alexandra Gräber, umweltpolitische Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion. Aus Sicht der Union könne es nicht angehen, dass genau die Menschen, die sich in der Vergangenheit erfolgreich für den Naturschutz engagiert haben, von Rot-Grün an den Pranger gestellt werden.
„Wir möchten, dass sich die fachlich kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Mettmann weiterhin um einen guten Natur- und Landschaftsschutz kümmern und nicht um zusätzliche Bürokratie und Datenerhebungen im stillen Kämmerlein“, so Gräber. Doch das sei vor dem Hintergrund der zusätzlichen Aufgaben für die Kreise und kreisfreien Städte, wie eine Pflicht zur flächendeckenden Landschaftsplanung, die Aufstellung von Ersatzgeldplänen, die Erstellung von Kompensations- und Ersatzgeldverzeichnissen sowie die Erhebung von weiteren Daten, die an die betreffenden Landesbehörden weitergeleitet werden müssen, bereits vorprogrammiert.
Die Ausweitung des Widerspruchsrechts der zukünftigen „Naturschutzbeiräte“ im Kreis Mettmann, wonach zukünftig bei konträren Beschlüssen zwischen Beirat und Umweltausschusses die Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde und nicht mehr der Kreistag das letzte Wort haben soll, stößt insbesondere bei Fraktionschef Klaus-Dieter Völker auf deutliche Kritik: „Der ausschließlich durch Vertreter von Nutzerverbänden und -vereinigungen besetzte „Naturschutzbeirat“ erhält damit eine höhere Kompetenz als der aus allgemeinen und freien Wahlen hervorgegangene Kreistag. Das werden so wir nicht hinnehmen“.
Die Landwirte befürchten neben einer zusätzlichen Gängelung einen massiven Entzug von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Josef Aschenbroich, Vorsitzender des Kreisagrarausschusses: „Unseren Landwirten wirft die rot-grüne Landesregierung einen weiteren Knüppel zwischen die Beine“. Bereits heute sei der Verlust an landwirtschaftlichen Flächen erheblich und Entwicklungsmöglichkeiten kaum gegeben. „Auch in Zukunft muss es doch möglich sein, gesunde Lebensmittel regional zu gewinnen!“ Kritikpunkte am rot-grünen Gesetzentwurf seien unter anderem das Vorkaufsrecht bei interessanten Landwirtschaftsflächen für Naturschutzorganisationen sowie der Wegfall der 1:1-Regelung, nach der die landwirtschaftliche Kompensationsfläche nicht größer sein soll als die Eingriffsfläche. Hinzu kommen neue Verbote der Grünlandumwandlung und des Pflegeumbruchs. „In der Summe führt das zu einer gravierenden Verknappung von Ackerböden und das schränkt die Landwirtschaft im Kreis Mettmann massiv ein“, so Josef Aschenbroich abschließend.