CDU Kreisverband Mettmann
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CDU-Kreistagsfraktion erkundigt sich nach der Heimaufsicht im Kreis Mettmann

Die negativen Medienberichte über den Zustand in deutschen Pflegeheimen -  zuletzt beispielsweise über die Räumung eines Pflegeheims in Bonn - häufen sich derzeit: 
„Gefährliche Zustände für die Bewohner, Vernachlässigung, mangelnde Ernährung, freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente“ – so lauten die Vorwürfe in den Berichterstattungen. In einer kürzlich veröffentlichen „Pflege-Umfrage“ der ZEIT nahmen rund 650 Leser teil und berichteten über ihre Erfahrungen mit Pflegeheimen. Die Ergebnisse sind zum Teil alarmierend. Sieben Privatpersonen haben mit dem VdK Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, um gegen den Notstand in den Pflegeheimen vorzugehen.

Die CDU-Kreistagsfraktion nimmt diese erschütternden Meldungen zum Anlass, im Kreis Mettmann genauer hinzuschauen, denn dieser ist für die Heimaufsicht zuständig.  Mittels einer Anfrage im Sozialausschuss  am 9. Februar 2015 soll die Verwaltung aufgefordert werden, dezidiert zu berichten.

„Selbst wenn die Verwaltung im zweijährigen Turnus ihren Bericht über die Heimaufsicht vorlegt, haben wir vertiefende Fragen, die uns unter den Nägeln brennen“, erläutert der Fraktionsvorsitzende Klaus-Dieter Völker.

„So möchten wir beispielsweise von der Verwaltung wissen,  wieviel Personal seit dem 1.1.2015 für die Wahrnehmung der Heimaufsicht zur Verfügung steht. Immerhin gab es im Kreis Mettmann zum Ende 2012 fünftausendzweihundert Pflegeplätze, die der Heimaufsicht des Kreises unterliegen“.

Klaus-Dieter Völker weiter: „Von besonderen Interesse ist darüber hinaus, über welche Qualifikationen diese Mitarbeiter/innen verfügen, wie viele unangemeldete Kontrollen im Jahr 2014 pro Heim und Quartal – auch nachts und am Wochenende - durchgeführt wurden, welche Arten von Mängeln besonders oft zu vermelden waren und welche Auffälligkeiten dabei im Vergleich zu den „normalen“ Kontrollen festgestellt wurden.

Erfreulich ist, dass laut Gesetz die finanziellen Leistungen für das Pflegepersonal steigen sollen, um mehr Betreuungskräfte einzusetzen. Nicht betroffen ist aber augenscheinlich die Frage einer qualifizierten und wirkungsvollen Heimaufsicht - § 18 WTG“, so der Fraktionschef abschließend.