CDU Kreisverband Mettmann
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FRACKING DARF MENSCH UND UMWELT NICHT SCHADEN

CDU-Kreistagsfraktion fordert: Sachliche Auseinandersetzung statt populistischer Aktionismus
Bekanntlich lehnt die CDU-Kreistagsfraktion die Fracking-Methode zur Sondierung von Gasvorkommen als abenteuerlich und in ihrer Konsequenz als überhaupt nicht ausreichend wissenschaftlich geprüft, strikt ab. Mit deutlichen Worten sprach sich der Fraktionsvorsitzende Klaus-Dieter Völker in der letzten Sitzung des Kreistages gegen diese unkonventionelle Gasförderung aus und verwies auf die unkalkulierbaren Risiken für Mensch und Natur. Ein Antrag der CDU-Fraktion im kommenden Umweltausschuss am 14. Mai soll nun das klare Votum der Kreispolitik hervorbringen. Und zwar parteiübergreifend. „Es wird Zeit, dass wir uns über dieses sensible Thema nun endlich sachlich unterhalten“, mahnt  Völker und kritisiert die populistische Vorgehensweise des politischen Gegners im Rahmen des Landtagswahlkampfes scharf. „Ein populistischer Antrag, der den Landrat zu rechtlichen Schritten in Nichts veranlassen soll, sei vor dem Hintergrund der fehlenden Rechtslage und im Hinblick auf den derzeitigen Verfahrensstand für die Menschen im Kreis Mettmann wenig hilfreich“, so Völker. „Lieber bringt man hier einen sachlich falschen Antrag im Schnellschuss auf das Gleis, anstatt dem Thema konstruktiv und erfolgreich zu begegnen“. Vielmehr müsse der Kreis Mettmann in dieser Sache strategisch vorgehen. Dazu gehört aus Sicht der Christdemokraten, dass der Umweltausschuss des Kreises zwingend eingebunden werde und unverzüglich über die Ergebnisse der von Bund und Land in Auftrag gegebenen Studien zum Fracking – voraussichtlich im August 2012 – unterrichtet wird. Parallel dazu müsse die Verwaltung - gemeinsam mit den örtlichen Bundes- und Landtagsabgeordneten - Maßnahmen entwickeln, die u.a. geeignet sind, Entscheidungen zu Lasten von Mensch und Umwelt im Kreis Mettmann entgegenzutreten, die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Bundesbergbaurecht voranzutreiben und eine umfassende Bürgerbeteiligung sicherzustellen.
 
All dies sehen die aktuellen Gesetze heute nicht vor. Die Prüfung der Fracking-Anträge zu Probe und Förderungsmaßnahmen wird im Wesentlichen entlang des Bergbaurechts – und damit von der Bezirksregierung – durchgeführt. „Wir müssen daher klug vorgehen und mit allen Kräften auf die übergeordneten Ebenen einwirken“, so Völker. In diesem Zusammenhang begrüßt die CDU-Fraktion die Entscheidungen sowohl des Umwelt- als auch Wirtschaftsministeriums des Landes NRW, bis zu Vorlage der Gutachten alle Bohrungen im Zusammenhang mit der umstrittenen Fracking-Methode zu stoppen.